Gesamterneuerungswahlen 2024

Die Dokumente für die Gesamterneuerungswahlen sind online.

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Einreichung von Wahlvorschlägen

Für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden können Wahlvorschläge eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen bis am Freitag, 21. Juni 2024, 12 Uhr, bei der Ortsgemeinde eintreffen. Die nötigen Formulare können Sie hier ausdrucken.

Ortsverwaltungspräsidium
Zustimmungserklärung
Wahlvorschlag
Unterschriftenkarte

Ortsverwaltungsrat
Zustimmungserklärung
Wahlvorschlag
Unterschriftenkarte

Geschäftsprüfungskommission
Zustimmungserklärung
Wahlvorschlag
Unterschriftenkarte

Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 Rüthner Ortsbürgern eigenhändig unterzeichnet sind. Sie dürfen höchstens gleich viele Kandidierende enthalten als Mandate zu vergeben sind. Der Wahlvorschlag darf ausschliesslich wählbare Kandidierende enthalten, die ihrer Kandidatur zugestimmt haben. 


Gesamterneuerungswahlen 2024 für die Rüthner Ortsverwaltung

 1. Wahlgang: 22. September 2024           2. Wahlgang: 24. November 2024

Am 31. Dezember 2024 endet die Amtsdauer 2021/2024 der Ortsgemeindebehörden (Ortsverwaltungspräsident, Mitglieder des Ortsverwaltungsrates, Mitglieder der Geschäfts­prüfungs­kommission). Die Erneuerungswahlen finden am 22. September 2024 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wurde auf den 24. November 2024 festgesetzt.

Durch die Erneuerungswahlen sind

-     der/die Ortsverwaltungsratspräsident/in,

-     die vier Mitglieder des Ortsverwaltungsrates und

-     die fünf Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission

für die kommende Amtsdauer 2025/2028 neu zu bestimmen.

Einreichung der Wahlvorschläge

Für die Erneuerungswahlen der Ortsverwaltung können Wahlvorschläge eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen innert der festgesetzten Frist (siehe untenstehend) bei der Ortsgemeinde eintreffen. Die Ortsgemeinde stellt die Formulare zur Einreichung der Wahlvorschläge zur Verfügung.

Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sind. Sie dürfen höchstens gleich viele Kandidierende enthalten als Mandate zu vergeben sind. Der Wahlvorschlag darf ausschliesslich wählbare Kandidierende enthalten, die ihrer Kandidatur zugestimmt haben.

Die Wahlvorschläge für die Erneuerungswahlen vom 22. September 2024 müssen bis

 Freitag, 21. Juni 2024, 12.00 Uhr

bei der Ortsgemeinde Rüthi, Staatsstrasse 129, 9464 Rüthi, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Zweiter Wahlgang

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 24. November 2024 statt. Wahlvorschläge dafür sind bis spätestens Dienstag, 1. Oktober 2024, 12.00 Uhr, bei der Ortsgemeinde einzureichen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. Beim zweiten Wahlgang sind auch stille Wahlen möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

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