Gesamterneuerungswahlen 2024

Die Resultate sind online.

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Wahlergebnis online: 

Hier finden Sie das Wahlprotokoll der diesjährigen Gesamterneuerungswahlen für die Ortsgemeinde Rüthi

Protokoll vom 22.09.2024


Wahlen vom 22. September 2024

Erneuerungswahlen der Ortsverwaltungsbehörde für die Amtsdauer 2025-2028

- Wahl Ortsverwaltungspräsident
- Wahl Mitglieder des Ortsverwaltungsrates
- Wahl Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission

Die Urne wird aufgestellt am Sonntag, 22. September 2024, von 10.00 – 11.00 Uhr im Büro der Ortsverwaltung Rüthi

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde wohnen und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind.


Vorzeitige persönliche Stimmabgabe
Die Stimmberechtigten haben am Donnerstag und Freitag, 19. und 20. September 2024, von 14.00 – 15.00 Uhr die Möglichkeit, die vorzeitige persönliche Stimme abzugeben.


Briefliche Stimmabgabe
Die Stimmberechtigten können ihre Stimme ab Erhalt des Abstimmungsmaterials von jedem beliebigen Ort im In- oder Ausland aus brieflich abgeben. Diese muss spätestens am Sonntag, 22. September 2024, bis zur Schliessung der Urnen bei der Gemeinde eintreffen. Das Stimmmaterial erhalten die Stimmberechtigten durch die Post zugestellt. Fehlende Unterlagen können bis Freitag, 20. September 2024, bei der Ortsgemeinde nachbezogen werden.


Allfälliger 2. Wahlgang
Der 2. Wahlgang wurde auf Sonntag, 24. November 2024, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf die Vortage festgesetzt. Falls ein 2. Wahlgang stattfindet, sind Wahlvorschläge für diesen Wahlgang bis spätestens 01. Oktober 2024, 12.00 Uhr, der Ortsgemeinde einzureichen. Weitere Informationen und die notwendigen Formulare können ab 24. September 2024 bei der Ortsverwaltung bezogen werden. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den 1. Wahlgang.


Wahlvorschläge geprüft

Am 22. September 2024 finden die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2025 bis 2028 statt. Innert der gesetzten Frist sind folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Ortsverwaltungspräsident
Schneider Bernhard, Landwirt, Die Mitte (bisher)

Ortsverwaltungsrat (4 Mitglieder)
Eicher Erich, Schreiner, parteilos (bisher)
Heeb Werner, Landwirt, parteilos (bisher)
Schocher Fabian, Seilbahnfachmann, parteilos (bisher)
Büchel Tamara, Naturheilpraktikerin i.A., parteilos (neu)

Geschäftsprüfungskommission (5 Mitglieder)
Kobler Christa, kaufmännische Angestellte, FDP (bisher)
Loher Cornelia, kaufmännische Angestellte, parteilos (bisher)
Schneider Patrik, Polymechaniker, FDP (bisher)
Heeb-Göldi Regula, kaufmännisch Angestellte, parteilos (neu)
Omlin Yvonne, kaufmännische Angestellte, parteilos (neu)

Die Aktuarin hat die eingereichten Wahlvorschläge geprüft und festgestellt, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und gültig sind. Die Stimmzettel werden somit erstellt und zusammen mit den Stimmausweisen frühzeitig den Stimmberechtigten zugestellt.


Einreichung von Wahlvorschlägen

Für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden können Wahlvorschläge eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen bis am Freitag, 21. Juni 2024, 12 Uhr, bei der Ortsgemeinde eintreffen. Die nötigen Formulare können Sie hier ausdrucken.

Ortsverwaltungspräsidium
Zustimmungserklärung
Wahlvorschlag
Unterschriftenkarte

Ortsverwaltungsrat
Zustimmungserklärung
Wahlvorschlag
Unterschriftenkarte

Geschäftsprüfungskommission
Zustimmungserklärung
Wahlvorschlag
Unterschriftenkarte

Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 Rüthner Ortsbürgern eigenhändig unterzeichnet sind. Sie dürfen höchstens gleich viele Kandidierende enthalten als Mandate zu vergeben sind. Der Wahlvorschlag darf ausschliesslich wählbare Kandidierende enthalten, die ihrer Kandidatur zugestimmt haben. 


Gesamterneuerungswahlen 2024 für die Rüthner Ortsverwaltung

 1. Wahlgang: 22. September 2024           2. Wahlgang: 24. November 2024

Am 31. Dezember 2024 endet die Amtsdauer 2021/2024 der Ortsgemeindebehörden (Ortsverwaltungspräsident, Mitglieder des Ortsverwaltungsrates, Mitglieder der Geschäfts­prüfungs­kommission). Die Erneuerungswahlen finden am 22. September 2024 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wurde auf den 24. November 2024 festgesetzt.

Durch die Erneuerungswahlen sind

-     der/die Ortsverwaltungsratspräsident/in,

-     die vier Mitglieder des Ortsverwaltungsrates und

-     die fünf Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission

für die kommende Amtsdauer 2025/2028 neu zu bestimmen.

Einreichung der Wahlvorschläge

Für die Erneuerungswahlen der Ortsverwaltung können Wahlvorschläge eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen innert der festgesetzten Frist (siehe untenstehend) bei der Ortsgemeinde eintreffen. Die Ortsgemeinde stellt die Formulare zur Einreichung der Wahlvorschläge zur Verfügung.

Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sind. Sie dürfen höchstens gleich viele Kandidierende enthalten als Mandate zu vergeben sind. Der Wahlvorschlag darf ausschliesslich wählbare Kandidierende enthalten, die ihrer Kandidatur zugestimmt haben.

Die Wahlvorschläge für die Erneuerungswahlen vom 22. September 2024 müssen bis

 Freitag, 21. Juni 2024, 12.00 Uhr

bei der Ortsgemeinde Rüthi, Staatsstrasse 129, 9464 Rüthi, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Zweiter Wahlgang

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 24. November 2024 statt. Wahlvorschläge dafür sind bis spätestens Dienstag, 1. Oktober 2024, 12.00 Uhr, bei der Ortsgemeinde einzureichen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. Beim zweiten Wahlgang sind auch stille Wahlen möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

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